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Donnerstag, 16. Dezember 2021

Traktorfreitag: Britishness


Unfertiges, Halbgedachtes und Traktoren.

Zu den Seltsamkeiten der Seuche gehört, dass sie mein Schwimmerlebnis verbessert. Die Bäder sind zwangsweise sehr viel leerer. Was bedeutet, ich kann mehr schwimmen und muss weniger aufpassen, mit niemand zu kollidieren. Wären nicht die grausamen Umstände drumherum, wäre es ein Traum. Diese Badreisen brachten mich unter anderem in das Stadtbad Lankwitz - das irgendwann in den letzten Jahren eine Grundreinigung epischen Ausmaßes erlebt haben muss. So strahlend und so frisch, ich habe es kaum wiedererkannt.

Ich bleibe im Wasser. Neben Traktoren und Schafen begleitet mich seit Jahren eine tiefe Faszination für Quallen. Umso erfreuter war ich über Video und Bilder einer Tiefsee-Riesenqualle (''Stygiomedusa gigantea''), die fast nur als Leiche gefunden werden. Hier lebendig und in voller Schönheit.

Gedanklich springe ich zu Fischrezepten. Wie ihr vielleicht mitbekommen habt, koche ich mich dieses Jahr durch die 100 berühmtesten Rezepte der Welt. Die Gerichte suche ich dazu regelmäßig auch im Internet, und staune auch recht oft die Rezepte wortwörtlich wiederzufinden. Ohne Quellenangabe oder ähnliches. Zum Beispiel staunte ich mehr als einmal über "Alte Fischrezepte - wie aus Omas Kochtopf." Der Macher hat anscheinend noch mehr Quellen als nur mein Kochbuch von 1971 geplündert, zumindest stellt er mehr Rezepte zur Schau. Dass er natürlich auch noch das Copyright an allen Rezepten beansprucht. Ach, je.   

Noch bin übrigens auf der Suche nach einem Jahreskochbuch für 2022. Einige Kochbücher stehen in der engeren Auswahl, aber falls ihr Ideen habt, ich bin für alles offen. 

Apropos Ideen. Aus diversen Gründen beschäftige ich mich das erste mal seit Jahrzehnten mit klassischer Schulmathematik. Als jemand, der das mal sehr gut konnte - aber komplett raus ist - gewährt mir das einen spannenden Blick von innerhalb und außerhalb des mathematischen Denkens gleichzeitig. Und ich staune, wie viel dieses Denkens Intuition ist (im Sinne von: "Dieses x sieht so aus, als könnte man es zwei Schritte später loswerden, wenn ich es nach links bringe..") und wie sehr es auf ein Bauchgefühl ankommt. Und wie tragisch es sein muss, dieses mit Lernen erarbeiten zu müssen, welches das Denken erstmal vom (schnellen, unpräzisen) Bauch auf den (präziseren, aber unendlich langsamen) Kopf bringt. 

Zurück zum Kochen. Vegetarisches Beef Wellington scheint ein Hoch zu haben vom Guardian hin zu deutschen Zeiten. Ich hatte diese Ahnung schon letztes Jahr: Veggie Wellington - das Rezept.

Ein Gericht, das eine very british Angelegenheit ist. Mein Lesehöhepunkt die Woche war diese Betrachtung der Britischen Pantomime, geschrieben von Carolyn Wells für Longreads: The Big, Bonkers, British, Christmas Pantomime.

Wer, wie ich, diese Tradition nicht kennt. Die Pantomime ist eine Art Mischung aus Weihnachtsstück im Theater, Singspiel auf dem Nockerberg und derber Karnevalssitzung. Aufgeführt von Theater Uk-weit werden oft klassische Stücke zeitgemäß verfremdet, gerne mit anzüglichen Witzen und derben Humor ebenso wie politischen Anspielungen versehen, und das ganze ist ein Spaß für die ganze Familie. Ursprünglich aus den Harlekinaden des italienischen Renaissance-Theaters stammend, hat sich die Tradition bis heute erhalten. Für viele Familien gehört sie zum Pflichtprogramm, ebenso wie ihre Einnahmen Theaterhäusern das Überleben sichern und renommierte Charakterdarsteller einige Wochen aus der Rolle fallen können und hier mitspielen. Das Ereignis war mir komplett neu, aber it is utterly fascinating.

Weiter hinten im Artikel für alle Fans der Britishness folgt die Great British Reading List über andere Eigenheiten der Insel. 

Mit diesen möchte ich auch schließen. Es folgt ein britischer Werbefilm für sichere Traktorfahren:

 



Montag, 30. April 2012

Lesetipp: Configuring the Networked Self: Law, Code, and the Play of Everyday Practice

Schon allein, weil ich überraschend viele meiner Gedanken aus den letzten Urheberrechts-Blogposts wiederfand.

Version: umsonst (CC-SA-NC-ND)

Version: sieht besser aus

Montag, 23. April 2012

Urheberrechtshokuspokus

Neben all' den ausgetretenen Pfaden hat das Urheberrecht auch immer wieder spannende Randbereiche aufzuweisen: Bereiche in denen es bisher eher nicht gilt, so eine Art geistiges Eigentum aber durch soziale Konventionen, Absprachen oder auch gar nicht geregelt ist. Ich bloggte hier bereits über Cocktailrezepte, Tätowierungen und Witze, und kann jetzt auch Zaubertricks aufnehmen.

Teller, Zauberer, und bisher noch ein Held der semimilitanten Skeptiker-Bewegung, hat es in die Hände genommen, das Urheberrecht auch auf Zaubertricks auszudehnen. Die Details stehen bei Ars Technica "Silent magician Teller files copyright suit over "stolen" shadow trick", nur in Kürze: ein Zauberer sah Tellers Trick, hat seine eigene Version davon geschaffen, und verkauft diese jetzt samt Zubehör für 3.000 USD pro Kit. Teller findet das schlecht und klagt.

Da nun aber Zaubertricks im Recht Ideen sind, und Ideen nicht schützbar, versucht er es auf Umwegen: nicht der Trick ist geschützt, aber seine Inszenierung. Da darf man gespannt sein, wie das wird. Aber wenn ich mal nach Tellers Verhalten als professioneller Skeptiker schließen darf, wird es diesmal keinen Vergleich geben, sondern die klagen, bis einer heult.

Freitag, 9. Dezember 2011

Die Welt benutzt Deine freien Inhalte?

oder genau: die Welt benutzt Deine vielleicht freien Inhalte, versteht aber die Lizenz nicht? Oder hat andere Probleme? Dann geht es Dir wie vermutlich fast allen. Zumindest wie mir: die Angaben bei den von mir zweitgenutzten Wikipediafotos sind fast nie bis ins Detail korrekt. Die dreimal, dass ich wirklich commons-Bilder verkauft habe, fanden statt, als die Leute lieber Geld investierten, um eine klare Ansage zu haben, als Zeit dafür aufzuwenden, CC zu verstehen. Da das System der freien Lizenzen auf Wikipedia und der Nachnutzungen deutlich verbesserbar ist, hat Wikimedia Deutschland die weise Variante gewählt, und fragt Betroffene.

Für unter Einsatz von Vereins- bzw. Spendenmitteln erstellte Werke soll ein möglichst einfaches Hilfsmittel bereitgestellt werden, das es dem Nachnutzer ermöglicht, mit wenig Aufwand eine lizenzkonforme Nachnutzung zu erreichen. Für die Entwickung eines solchen Tools ist Wikimedia Deutschland auf Erfahrungen von aktiven Wikimedianern angewiesen.


Und noch ein Tipp am Rande: wer hier auf die Kamera clickt, und Google dann die Datei verrät, kann viele ungeahnte Bildnutzungen finden.

Während meine Erfahrungen als Fotograf da übrigens sehr vielgestaltig sind, sind die des Autors komplett uniform: nobody ever cares, und selbst wenn man es richtig macht, versteckt Wikipedia selbst schon sehr sehr gut, wer die Texte eigentlich kreiert.



Samstag, 16. Juli 2011

Was wurde aus..

Drei kurze Updates: der Müsteraner Doktorarbeitsplagiator (..Wachstumsfaktor aus der Prostata, der Osteoblasten zur Proliferation..) ist seinen Doktortitel los. (und Klaus Graf regt sich auf)

Nina Paley und ihr Streit mit der GEMA (in Iberty) erhöht tatsächlich den Weltbekanntheitsgrad der GEMA. Heute/Gestern in der New York Times: Sita Sings The Blues Blocked in Germany Was nun auch mit hoher Wahrscheinlichkeit bedeutet, dass Medien weltweit das Thema in den nächsten Tagen entdecken werden.

Und schlußendlich, nächste Runde beim Copyfraud-Makaken. Der Fotograf hat sich bei Techdirt gemeldet und scheint langsam die urheberrechtlichen Implikationen seine Story zu bemerken. Behauptet "‘I was the artist behind it" und bemerkt langsam seinen Catch-22. Entweder er bleibt bei der Geschichte mit dem Unfall: dann hat er eine weltweit umhergehende Story aber keine Rechte am Foto, oder er gibt zu, dass er selbst fotografierte: dann hat er die Rechte, aber das Foto ist nichts mehr wert. Bin mal gespannt ob er sich für weltweiten Ruhm als Affenfotounfallentdecker oder als Lügner entscheidet. Ich gehe jetzt mal von ersterem aus, und danach sind die Fotos frei.



Mittwoch, 13. Juli 2011

Foto-Makake im internationalen Rechtsvergleich

Neuer Blogpost zum Thema, diesmal beim Urheberrechtsblog The 1709 Blog: Monkey See, Monkey Do, Monkey get Copyright, too? Die herangehensweise nicht unsinnvoll:

Most of the analyses I’ve seen are Americans trying to sort it out under American law, which is typical, but not necessary the best approach here. You see, the monkey is Indonesian. The work was made in Indonesia. The photographer who’s camera was taken and the agency claiming copyright ownership of the photos are British.


Einig sind sie sich, dass der Affe auf jeden Fall keine Rechte hat. Der Fotograf, für den die Agenturen die Rechtswahrnehmung ausüben, auch nicht. Unter indonesischem Recht könnte eventuell der Nationalpark etwas erhoben haben, unter britischem Recht allerdings Niemand.

Angesichts der Leserschaft bei 1709 lohnt es sicher auch, die Kommentarspalte weiter zu verfolgen.


Dienstag, 12. Juli 2011

Der Foto-Makake schickt die Anwälte..

Ich hatte hier ja schon ein paarmal den Affen, das Urheberrecht, und die Kamera. Und zumindest die amerikanische Nachrichtenagentur Caters scheint ihre nicht vorhandenen Rechte auch ernstlich verfolgen zu wollen:

Michael, regardless of the issue of who does and doesn't own the copyright - it is 100% clear that the copyright owner is not yourself.

You have blatantly 'lifted' these photographs from somewhere - I presume the Daily Mail online. On the presumption that you do not like to encourage copyright theft (regardless of who owns it) then please remove the photographs.


Techdirt: Monkeys Don't Do Fair Use; News Agency Tells Techdirt To Remove Photos

Diese Fotos übrigens.


Foto: Unbekannter Makake (abgebildet) mit der Kamera von David Slater

"Gefühltes Urheberrecht"

Wie ja schon da oder dort (oder dort) zu lesen war, gibt es jetzt ein unabhängiges von Google finanziertes, und irgendwie von den Berliner Unis getragenes Forschungszentrum zum Thema Internet und Gesellschaft. Also erstmal: Willkommen und Yeah.

Aber was auch immer die Macher dazu veranlasste, die Berliner Universität der Künste mit einzubeziehen, deren Internetkompetenz kann es nicht wirklich gewesen sein. Gestern Nacht im Deutschlandradio, Interview mit dem Direktor der UdK, Martin Rennert. (Nachzuhören in Gänze beim Deutschlandradio):

''die UdK hat ein massives Interesse das gefühlte Urheberrecht, nicht nur das tatsächliche, zu stärken'' (2:52) .. "man hätte sich schon vor zehn Jahren um das Urheberrecht kümmern müssen" (3:46) .. "Jeder, der das Internet benützt, weiß, dass man Urheberrechtsfragen vermeiden kann, indem man auf andere Websites geht" (4:07), .. "es herrscht im Moment in weiten Teilen blanke Anarchie" (7:32).

Das einzige echte Beispiel ist dann ausgerechnet News of the World, dass zwar tatsächlich die Ethik losgelassener Firmen zeigt, aber eben keine Rechtslücken ausnutzte, und keineswegs vom globalen Status profitierte, sondern eines der wenigen Ereignisse internationalen Nachrichtenrangs sind, die wirklich gar nichts mit dem Internet zu tun haben..

Hoffen wir einfach mal, dass der Direktor am Rande zur Kenntnis nehmen wird, was denn sein Institut gerade tatsächlich erforscht.

Freitag, 8. Juli 2011

Donnerstag, 7. Juli 2011

Affen-Copyfraud

Techdirt wurde das Affe-fotografiert-sich-Thema auch gefunden, und denen ist in zwei von drei Fällen die Copyright-Anmerkung aufgefallen. Da fragen sie sich doch zurecht: Can A Monkey License Its Copyrights To A News Agency?



Mittwoch, 6. Juli 2011

Dienstag, 28. Juni 2011

Die böse Schwester der freien Inhalt: Private Label Rights

Freie Inhalte sind ja so vage en vogue: Freie Software, Freies Wissen, tauschen, austauschen, und das alles unter einer freien Lizenz. Nun wirft man dem bekanntesten Projekt, Wikipedia. ja durchaus nicht zu Unrecht vor, mit seinen Inhalten andere Anbieter zu überfluten. Die CC-Lizenz dort würde die Inhalte inflationär vermehren.

Nun haben die "freien Lizenzen" aber einen Nachteil: die Lizenz bietet doch einiges an Fallstricken. Besonders mit GFDL war echte Nachnutzung von Text reinstes Rechtsvabanque, und auch unter Creative Commons wartet noch die ein oder andere Tücke. Außerdem hat den Text ja jeder.

Wohl auch deshalb hat sich im Schatten der Aufmerksamkeit das Geschäftsmodell der Private Label Rights entwickelt. Inhalte: billig produziert und meist eher eine Reihung von Wörtern, denn ein Inhalt, die zur freien Nachnutzung gekauft werden können. So frei in der Nachnutzung, dass man auch die Autorennennung unterschlagen, und sich selbst zum Autor machen darf.(*) Der Rechte-Weiterverkauf allerdings scheint mir uneinheitlich geregelt: je nach Anbieter kann PLR das Recht zum Rechte-Weiterverkauf beinhalten, muss aber nicht.

Inhaltlich meist auf die übliche Trias begrenzt "wie werde ich reich, wie finde ich die Liebe meines Lebens, wie wird mein Penis größer", und auch im Handeln untereinander scheinen die üblichen Geschäftsmodelle von Spam-Abos bis zu Betrug weit verbreitet. Aber trotzdem: für ein paar Dollar, alle Rechte an einem Buch.

Zur Zeit erfahren die etwas mehr Aufmerksamkeit, denn jemand hat entdeckt, dass die PLR-Texte sich einfach und unkompliziert zu Kindle-E-Books zusammenpacken lassen. Das Ergebnis: Kindle e-book store slammed by spam "authors" oder auch Spam clogging Amazon’s Kindle self-publishing Oder anders gesagt: wenn man problemlos 100.000e-PLR-Bücher im Kindle-Bookstore einstellen kann, findet keiner mehr die echten Bücher.

Was mich aber auch interessiert, und was ich noch nicht gefunden habe: wo kommen die Texte eigentlich her? Wie kriegt man für 10 US-Dollar etwas zusammen, was zumindest vage einem Buch ähnelt? Doch Affen an Schreibmaschinen? Wikipedia-Texte einmal durch Babelfish hin- und zurück? Stammen die alle von 1800?

Auf jeden Fall: wenn ich jetzt auf Iberty einmal täglich schreibe, wie ihr alle reich werdet, dann habe ich doch die 10 Dollar investiert.

Donnerstag, 23. Juni 2011

Neues zum Thema Tätowierungen und Urheberrecht

Wie schon erwartet: im Falle Tätowierer gegen Filmstudio wegen Hangover 2 ist es jetzt zu einem Vergleich gekommen, über den keiner der Beteligten reden darf. Damit gibt es immer noch kein Urteil zum Thema, aber immerhin einen Tätowierer, der qua seiner Urheberrechte eines an Geld eingenommen hat.

Und auch wenn das deutsche Urheberrecht noch kein Urteil zum Thema kennt, ist das deutsche Steuerrecht schon weiter, was die Kunstartigkeit der Tätowierungen angeht. Da für Kunst ein Mehrwertsteuersatz von 7% gilt, gilt es zu Unterscheiden. Im deutschen Steuerrecht gilt: Tätowierungen, deren Rechte beim Tätowierer liegen, sind keine Kunst, und kosten 19% Steuer. Tätowierungen, bei denen die Verwertungsrechte vertraglich beim Tätowierten liegen, sind Kunst, und kosten 7%. Eher irritierend, und mal weiterer Erörterung fällig.

Das Smithosian hingegen hat keine Zweifel: The Smithsonian American Art Museum also added tattoo design work and equipment to its permanent collection in 1986


Samstag, 11. Juni 2011

Lesetipp zum Copyright als Großen und Ganzen

Theoretical Inquiries Into Law hat eine ganze Sonderausgabe zum Thema Copyright Culture, Copyright History Persönlich am gespanntesten bin ich ja über soziale Bewegungen und Copyright, die es durchaus schon im 19. Jahrhundert gab. Copyright und Wahrheit klingt zumindest spannend, und eher so ungewohnte Perspektiven wie das jüdische Gesetz bringen einen meistens noch auf viele Ideen.

Kompliziertes Lesen von zu Hause aus beispielsweise über den Gast-Zugang, der ein bißchen Arbeit fordert, oder, wer über die Bibliothek hat, über HeinOnline.

Und noch zwei Linktipps mit diversen und vielen Aufsätzen:

CaseWestern: Intellectual Property and the Construction of Authorship - Bibliography (leider ohne Links)

Caslon Analytics Intellectual Property. (mit Links, umständlich aufbereitet)

Dienstag, 31. Mai 2011

Investigativer Enzyklopädismus II: Doktorarbeitsplagiat

Wer es nicht glauben: Wikipedia-Artikel schreiben ist Recherche. Nachdem vor gerade mal zwei Wochen ein Wikipedianer einen Gestapo-Dezernatsleiter aufspürte, ist es diesmal ein falscher Doktor. Ich crossposte einfach mal aus dem Wikipedia-Kurier. Text stammt von anonym bleiben wollender IP-Adresse und steht unter CC-BY-SA 3.0.

Die Westfälischen Nachrichten berichteten am 28. Mai 2011 von einem möglichen Plagiatsfall an der Medizinischen Fakultät der Universität Münster. „Dabei geht es um zwei Dissertationen, die angeblich große Übereinstimmung aufweisen. Dies hatten Autoren des Internet-Lexikons Wikipedia bemerkt, als sie einen Artikel überarbeiteten. Wikipedia informierte die Universität, nun wird der Fall geprüft.“ (K. Völker: ''Verdacht auf gefälschte Doktorarbeiten an Uni Münster.'' In: ''Westfälische Nachrichten'' vom 28. Mai 2011)

Nein, keine Plagiatsjäger war hier am Werk. Ein Zufallsfund im Rahmen der Literaturrecherche für einen Artikel des letzten Schreibwettbewerbs. Und ebenfalls ein Zufall, dass zehn Tage vor diesem Zufallsfund ein deutscher Minister wegen einer plagiierten Dissertation zurücktrat.

Als Autor nutze ich gerne den allgemeinen Teil von Dissertationen: komprimiertes Wissen, das den Stand der Wissenschaft darstellt und – so sollte es jedenfalls sein – mit der entsprechenden Referenzierung der Originalliteratur versehen ist. In einer Dissertation aus dem Jahr 2006 fand ich am Abend des 10. März dieses Jahres den Begriff ''Xxxxxxxxx xxxxxxxxxxxx xxxxxx'' (aus datenschutzrechtlichen Gründen unkenntlich). Ein Wachstumsfaktor aus der Prostata, der Osteoblasten zur Proliferation anregen soll. Trotz all der Journals und Büchern, die ich zur Erstellung des Artikel gelesen hatte: dem Begriff war ich bisher noch nie begegnet.

Die angegebene Quelle war ein Buch von 1996. Das war nicht zur Hand, also wurde die „Allwissende Müllhalde“ bemüht. Bei den spärlichen Suchergebnissen war unter anderem eine Dissertation von 2009 – gleiche Uni, sehr ähnliches Thema. Ein Klick auf die PDF-Datei und diese Geschichte nahm ihren Lauf. Beim Überfliegen des Textes der Einleitung dachte ich schon an ein Déjà-vu-Erlebnis. Der Text kam mir sehr bekannt vor. War da versehentlich die zuvor gelesene Datei von 2006 falsch verlinkt? Nein, ein anderer Autor, wirklich das Jahr 2009, gleicher Doktorvater, gleiche Fakultät und ja, im allgemeinen Teil genau der gleiche Text, mit minimalen (geradezu grotesken) Abweichungen.

Grotesk beispielsweise, wenn ein Diagramm kopiert wird, in dem sich plötzlich eine Diagonale befindet, die mit „Diagonal [sic] (keine Aussagekraft)“ gekennzeichnet ist. Selbst Zeilen- und Seitenumbruch gleichen sich wie ein Ei dem anderen. Sehr vorteilhaft, wenn man einen großen Bildschirm hat, an dem man zwei PDF-Dateien nebeneinander lesen kann. Nun gut, im allgemeinen Teil volles Copy&Paste-Programm, da könnte man ja noch drüber wegsehen. Aber 1. wird der Autor der 2006er-Dissertation überhaupt nicht erwähnt, d.h. er taucht nirgends als Quelle auf und 2. der sehr hohe Grad an Übereinstimmungen findet sich auch im Ergebnis- und Diskussionsteil(!).

Mehrere Stunden dauert der Abgleich; bis tief in die Nacht. Der Übereinstimmungsgrad ist so hoch, dass es leichter ist die Unterschiede zwischen den beiden Dissertationen zu suchen. Und die sind klein und – wie schon erwähnt – teilweise grotesk. So ist beispielsweise das Literaturverzeichnis inhaltlich völlig identisch. Unterschiede gibt es lediglich in der Formatierung, da ein Punkt nach den Initialen, dort ohne, und die eine Dissertation hat eine Quelle weniger. Das verschiebt dann ab Nummer 10 sämtliche Quellen um eine Position nach vorne. Die Ursache: in der Dissertation von 2006 ist eine Quelle doppelt aufgeführt, an Position 9 und 10. Bei dem Werk von 2009 findet sich diese Quelle nur einmal, an Position 9. Die Doublette wurde also bemerkt und entfernt.

Selbst in der Danksagung gibt es völlig identische Absätze. Bei den Lebensläufen – übrigens der Hauptgrund dafür, dass die beiden Dissertationen hier (leider) nicht verlinkt sein können – gibt es dagegen keine inhaltlichen Übereinstimmungen. ''Magna cum laude'' (‚eine besonders anzuerkennende Leistung‘) gab es für die Arbeit von 2009.

Wirklich schockiert und entsetzt von dem Gesehenen, das mein Vorstellungsmögen weit übertraf, ging es ins Bett. Es wurde eine sehr unruhige aufgewühlte Nacht. Um es offen zu sagen, es ist kein angenehmes Gefühl etwas entdeckt zu haben, das für den/die Betroffenen möglicherweise sehr weitreichende Folgen haben kann – wenn man es publik macht. Ich kenne keinen der Beteiligten. Keiner hat mir irgendwas getan. Aber deshalb Nichtstun und so etwas (ohne Wertung des Sachverhalts, da ein laufendes Verfahren) durchgehen lassen? Auch kein besseres Gefühl.

Ich habe Rat gesucht bei Kollegen und guten Bekannten. Vier Habilitierten, von drei verschiedenen Universitäten, wurden die beiden Dissertationen vertraulich gezeigt. Einhellige Meinung: unvorstellbar und auf jeden Fall melden. Also eine E-Mail an die Medizinische Fakultät der Uni geschrieben, man möge doch bitte die beiden Dissertation eingehend prüfen, da der erhebliche Grad an Übereinstimmungen den Verdacht eines Plagiates nahe legt. Die Antwort des Dekans kam drei Stunden später: „vielen Dank für den Hinweis. [..] in dem zuständigen Gremium der Fakultät und Universität überprüfen und, falls erforderlich, die notwendigen Schritte unternehmen.“ Ende März ein Zwischenbescheid aus Münster mit Dank und dem Hinweis auf eingeleitete und noch laufende Ermittlungen. Am 20. Mai ein weiterer Zwischenbescheid, der den jetzt in den Westfälischen Nachrichten veröffentlichten Sachverhalt wiedergibt. Soweit der aktuelle Stand der Dinge. [[IP-Adresse|IP]] 28.5.



Montag, 30. Mai 2011

Die tapferen Schneiderlein. #urheberrecht

Die ganze Urheberrechtsdebatte ist von Missverständnissen und romantischen Vorstellungen durchsetzt. Wolfgang Michal fügt dem jetzt auf Carta ein weiteres hinzu. Um Michals Argumentation kurz zusammzufassen: die Inhaltsindustrie nutzt Urheber, um sich Rechte zu erstreiten, die den Urhebern nichts mehr nutzen. Im Kampf zwischen Medienriesen und Verbraucherorganisationen drohen die Urheber zerrieben zu werden, und brauchen ein stärkeres Urhebervertragsrecht. Wobei insbesondere der Glaube trügt, ein stärkeres Urhebervertragsrecht würde vieles ändern.

Ganz falsch liegt er damit natürlich nicht. Die Urheber sind in einer denkbar schlechten Verhandlungsposition, und die Aktivitäten der Urheberinteressenvertretungen wie Ver.di sind eine Schande. Die Fälle in denen Industriegewinne wirklich zu den Urhebern weitergereicht wird, sind so häufig nicht, und im Zweifel trifft es die, die sowieso schon nicht mehr wissen, wohin mit dem Geld.

Das allerdings liegt nur bedingt am Urheberrecht. Beziehungsweise das Urheberrecht verstärkt da für viele Beteiligte noch die unglücklichen Effekte des Marktes. Der ganze Kreativmarkt ist ein für Urheber stehts ungünstiger Winner-Takes-it-All-Markt. So lange es möglich ist, überall die beste(*) Musik zu bekommen, wird der Produzent der besten Musik alles bekommen, der fast ebenso gute Produzent der zweitbesten Musik nichts.

Solange also primär für etwas bezahlt wird, was sich kostenlos reproduzieren lässt, werden immer einige Leute sehr viel Geld verdienen, und sehr viele Leute gar nichts. Je besser dieser eine und sein Werk geschützt ist, desto ungleichmäßiger wird die Verteilung. Kommt dazu noch ein Produkt, bei dem das Angebot deutlich größer ist als die Nachfrage, (weil: Schreiben macht ja Spaß), geht das Einkommen in den Randbereichen gegen Null.

Wird ein besseres Urhebervertragsrecht da was ändern? Nicht viel. Eigentlich nur, wenn es die großen Player (Contentindustrie, Verwertungsgesellschaften) zur Quersubvention zwingt. Geht es Leuten in anderen kreativen aber von Urheberrechten freien Bereichen besser? Wenn es irgendwo schlechte Arbeitsbedingungen gibt, dann bei Friseuren und Schneidern.

Müssen sich Autoren vielleicht einfach damit abfinden, die Friseure der Wissensgesellschaft zu sein?

(*) Und jetzt keine Grundsatzdiskussionen, dass doch die wahre, gute und schöne Musik.. "beste" in diesem Post hier, bedeutet, "am besten auf die Bedürfnisse des Publikums abgestimmt."

Freitag, 27. Mai 2011

daughters of the authors (only if they are not married)

Another national peculiarity can be found in Chile where the term of [copyright] protection can be computed from the date of death of the last surviving person amongst the wife and daughters of the authors (only if they are not married). This strange (and not genderneutral) provision might be soon abrogated by a Bill currently in discussion.
Aus: Dusollier, Séverine: WIPO Scoping Study on Copyright and Related Rights and the Public Domain, 2010

Donnerstag, 26. Mai 2011

Mein Gesicht ist satirisch gemeint #tyson #urheberrecht

So, da der Film Hangover 2 nun auch in Deutschland anläuft, und auch TVTotal berichtet, ein guter Grund nochmal kurz auf das Tyson-Tattoo einzugehen. Als kurze Rekapitulation: Mike Tyson hat ein auffallendes Gesichtstattoo und spielt im Film Hangover 2 mit. Die Hauptrolle im Film trägt ebenfalls diese Tätowierung, und ist auf den Werbeplakaten für den Film zu sehen. Mike Tysons Tätowierer nun wiederum geht dagegen vor Gericht vor, weil er die Rechte an der Tätowierung hat, und die nicht einfach so Werbung mit seinem Kunstwerk.. Schlußendlich wird es auf einen Vergleich hinauslaufen und alle kriegen Geld.

Abgesehen davon, dass jetzt jede Menge Leute Geld verdienen, sehe ich aber gerade zwei Gesichtspunkte, die über den konkreten Fall hinausweisen. Ralf Möbius schrieb kurz, dass Mike Tyson im Gebiet des deutschen Urheberrechts weiter ins Schwimmbad darf. Dem würde ich nicht widersprechen, finde es aber zu fantasielos gedacht.

Zum einen ist Möbius Beispiel des "Logos für seine Security-Firma" sicher nicht die häufigsten kommerzielle Übernahme von Tätowierungen anderer Leute. Die dürfte eher erfolgen, wenn jemand in ein Tattoo-Studie kommt und sagt "Ich hätte auch gern das Tattoo von Mike Tyson/David Beckham/Chiara Ohoven/Kate Middleton/meiner Lehrerin" etc. Oder natürlich, wenn die sowieso alle diesselben fünf Tribals tätowieren. Die Umstellung der ganzen Tätowiererei von einem jeder-darf-alles-Gebrauch auf ein System mit Lizenzen, Verboten, Verwertungsgesellschaften und Leergeräteabgabe auf Tätowiernadeln ist so bedeutungslos nicht.

It's summer time 04

Zum anderen kamen bisher alle Fälle ja deswegen zum Konflikt, weil es kommerziell Fotos der Tätowierung gab. Sei es das Filmplakat, sei es Werbung mit David Beckham und prominent aufgenommenem Tattoo. Und da scheint mir durchaus noch unsicher, wo die Grenze liegt. Sind keine kommerziell nutzbaren Fotos von Mike Tyson mehr möglich? Müssen die SuicideGirls immer eine Einverständniserklärung des Tätowierers abgeben? Muss bei einer Werbeaufnahme das Tattoo deutlich im Vordergrund stehen oder reicht es, wenn es zu erkennen ist? Mir deucht, die Juristierei hat da noch viel zu entscheiden, wenn es jemand darauf anlegt.

Techdirt hat mich auf einen anderen Gesichtspunkt aufmerksam gemacht: Warner Bros. argumentiert damit, dass das Tattoo in Hangover 2 eine Parodie sei - abgestritten vom Tätowierer, weil die Tätowierung im Film identisch ist. Nun würde ich ja Techdirt folgen, dass diesselbe Tätowierung auf dem Anti-Mike-Tyson-Gesicht von Ed Helms satirisch sein kann. Was nun aber dazu führt, dass das Gesicht Teil des Kunstwerks ist, und dementsprechend der Gestalter/Träger des Gesichts auch Rechte.. ach, es ist ein endloses Feld.

Jetzt bin ich erstmal gespannt, ob andere Tätowierer den Ball aufgreifen, und bewusst wahrnehmen, dass sie Rechte einklagen können, oder lieber alles beim alten bleibt.

Und ganz am Rande: wer umsonst mit Chio Chips nach Thailand fahren will, kann das versuchen.

Sonntag, 22. Mai 2011

Stell Dir vor, jemand verklagt Deinen Steiß. Mike Tyson, Tätowierung und #Urheberrecht

Die Randbereiche des geistigen Eigentums sind ja die spannendsten. Dort, wo das System bricht, Inkonsistenzen auftreten, wo zum Beispiel die Frage verhandelt wird, was überhaupt ein Werk ist, und was nicht. Mit besonderem Interesse habe ich deshalb ja vor drei Wochen schon mal auf den Streit um Mike Tysons Tätowierung hingewiesen.

Mike Tyson

In Kürze: Mike Tyson hat im Gesicht ein auffallendes Tattoo, die Macher des Films The Hangover Part II bewiesen nicht nur bei der Filmtitelwahl wenig Originalität verpassten ihrer Hauptrolle in klarer Anspielung auf Tyson (der auch mitspielt) eine sehr ähnliche Tätowierung. Die wiederum ist auf den Plakaten zum Film zu sehen. Mike Tysons Tätowierer nun wiederum besteht darauf, dass seine Tätowierung Kunst ist, dementsprechend per Copyright geschützt, dementsprechend die Imitation und Fotos davon nicht ohne seine Nachahmung möglich.

Die Tyson-Tattoo-Debatte ist heute in der New York Times angekommen, was heißt, dass sie mit gewisser Wahrscheinlichkeit auch in ein paar Tagen bis Wochen bei den einschlägigen deutschen Medien auftaucht. Die NYT hat dabei gleich noch ein paar spannende andere Fälle gefunden: David Beckhams Tattoo-Artist gegen David Beckham oder der Tätowierer Matthew Reed gegen Nike, beide außerhalb der Gerichte geklärt. Da da eine Entscheidung aber weitreichende Konsequenzen haben dürfte, noch mal kurz eine kurze vorhergehende Erklärung:

Bisher war der Stand: es gibt kein Copyright auf Tätowierungen, weil noch niemand versucht hat, es durchzusetzen. Rechtlich ist das durchaus nicht sicher, ob es so bleibt. Ist ein künstlerisches Werk weniger Wert wenn es auf Haut statt Papier angebracht wird? Das klingt an sich wenig überzeugend, und das amerikansiche Copyright ist in der Integration neuer Entwicklungen deutlich flexibler als das europäische.

Bernard Gillam14
Gemalte Tätowierung - eindeutig Kunst. Tätowierte Tätowierung?

Andererseits könnten die Auswirkungen weitreichend sein: im Gegenzug hieße das natürlich, dass auch die Tätowierungen selber sich an's Copyright halten müssten: Symbole, die andere erfunden haben, bekannte Bilder, verbreitete Tribals, unbekannte neue Bilder, das Foto der Mutter, dass ein dritter gemacht hat - hallo Anwälte.

Andererseits sind die möglichen Auswirkungen in Bezug auf den Tätowierten noch monströser: wenn es schon verwirrend genug ist, dass einem das Bild, dass man gekauft hat, gar nicht wirklich gehört, wie ist das, wenn mein Arm oder Rücken mir noch nur in Teilen gehört? Der Schwimmbadbesuch dürfte wohl auf jeden Fall weiterhin möglich sein, aber das Foto davon? Das kommerzielle Foto? Der Auftritt im Laientheater mit Eintritt? Die Karriere als Model? Hat mein Tätowierer dann des Rest des Lebens Einfluss darauf, was ich mit meinem linken Arm mache?


Donnerstag, 12. Mai 2011

Haftung für Fotos in eingebundenen RSS-Feeds



Im März hat das Landgericht Berlin eine wie ich finde bemerkenswerte Entscheidung zur Haftung bei per RSS-Feeds eingebundenen Fotos getroffen.

Die Quintessenz des Ganzen dürfte sein: Im Gegensatz zu Links macht sich der Seitenbetreiber die per RSS-Feed eingebetteten Inhalte zu eigen und sie nach § 19a UrhG öffentlich zugänglich. Das gilt auch dann, wenn klar erkennbar ist, von welchem Anbieter die Inhalte übernommen wurden. Ein Haftungsausschluss im Impressum ist diesbezüglich wirkungslos.

Im verhandelten Fall ging es um Urheber- bzw. Nutzungsrechte an einem Foto. Besagtes Foto wurde samt Text 1:1 per vom Anbieter zur Verfügung gestellten RSS-News-Feed automatisch mit in die Webseite des Nutzers eingebunden. Die Quelle des Feeds wurde als Hinweis angegeben.

Mein hoffentlich gesunder Menschenverstand, auf den es bei Gericht ja bekanntlich meist nicht ankommt, sträubt sich energisch gegen diese Entscheidung. Warum in aller Welt stellt jemand einen RSS-Feed zur Verfügung, wenn er bei dessen Einbindung dann wegen Urheberrechtsverletzung dagegen vorgeht?

Für die Praxis dürfte das bedeuten: Entweder man findet eine technische Möglichkeit, Fotos von der Einbindung eines News-Feeds auszunehmen, oder man lässt es besser gleich ganz bleiben. Denn: Auch wenn es in dieser Entscheidung um ein Foto geht, ist ein ähnliches Vorgehen wegen textlichen Urheberrechtsverletzungen ja nicht ausgeschlossen. Schöpfungshöhe dürfte auch bei Nachrichtenmeldungen recht schnell erreicht sein.
Da man keinen Einfluss auf die Inhalte des Feeds hat, bleibt jegliche Einbindung ein unkalkulierbares Risiko.

Also Lesen des Feeds per Offline-Reader auf dem eigenen PC ja, Einbindung in eine eigene (auch rein private) Webseite vorerst nein. Bleibt zu hoffen, dass diese merkwürdige - erstmal vorläufige im einstweiligen Verfügungsverfahren - Entscheidung des Gerichts demnächst im Hauptsacheverfahren oder noch besser höchstrichterlich gekippt wird. Dass diese Ansicht kein Einzelfall ist, zeigt eine fast identische Entscheidung des AG Hamburg vom September 2010 (Az. 36A C 375/09).

Das Risiko beschränkt sich im Übrigen nicht nur auf eigene Websites: Das allseits beliebte "Teilen/Sharen" von Webseiten auf der Facebook-Pinnwand ist eigentlich kaum anders zu beurteilen. Dazu machte Rechtsanwalt Ferner sich so seine Gedanken.