Donnerstag, 23. Juni 2011

Neues zum Thema Tätowierungen und Urheberrecht

Wie schon erwartet: im Falle Tätowierer gegen Filmstudio wegen Hangover 2 ist es jetzt zu einem Vergleich gekommen, über den keiner der Beteligten reden darf. Damit gibt es immer noch kein Urteil zum Thema, aber immerhin einen Tätowierer, der qua seiner Urheberrechte eines an Geld eingenommen hat.

Und auch wenn das deutsche Urheberrecht noch kein Urteil zum Thema kennt, ist das deutsche Steuerrecht schon weiter, was die Kunstartigkeit der Tätowierungen angeht. Da für Kunst ein Mehrwertsteuersatz von 7% gilt, gilt es zu Unterscheiden. Im deutschen Steuerrecht gilt: Tätowierungen, deren Rechte beim Tätowierer liegen, sind keine Kunst, und kosten 19% Steuer. Tätowierungen, bei denen die Verwertungsrechte vertraglich beim Tätowierten liegen, sind Kunst, und kosten 7%. Eher irritierend, und mal weiterer Erörterung fällig.

Das Smithosian hingegen hat keine Zweifel: The Smithsonian American Art Museum also added tattoo design work and equipment to its permanent collection in 1986


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